AGB

AGB

  1. Allgemeines / Geltungsbereich

    Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.

  2. Art und Umgang der Leistung

    Die Leistungen werden wie im Angebot / Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. –Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von hierzu autorisierten Personen festgelegt werden. Für die Zugänglichkeit der zu reinigenden Objekte ist der Auftragsgeber verantwortlich.

    Das zur Reinigung notwendige kalte und warme Wasser, den Strom sowie geeignete verschließbare Räume zur Aufbewahrung von Material, Maschinen und Geräten stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.

  3. Abnahme und Gewährleistung

    Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, d.h. spätestens vor Beginn der nächsten turnusmäßig anstehenden wiederkehrenden Leistung schriftlich beim zuständigen Objektleiter oder Firma Junker Gebäudeservice – Am Goldbrunnen 5 – 97355 Rüdenhausen Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

    Bei einmaligen Werkleistungen erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – unverzüglich nach Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht innerhalb angemessener Fristsetzung nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.

    Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung berechtigt. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

    Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung ( Minderung ) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.

    Schadensersatz kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

  4. Aufmaß

    Die der Abrechnung zugrundeliegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigungshandwerks zu ermitteln. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrundegelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgelegten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.

  5. Kostenvoranschläge / Entwürfe

    Kostenvoranschläge, Entwürfe, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und Berechnungen bleiben im Eigentum des Auftragsnehmers. Sie dürfen ohne Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugängig gemacht werden. Diese sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages bzw. bei Beendigung des Vertrages unverzüglich zurückzugeben.

  6. Preise

    Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Die angegebenen Preisen sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  7. Sicherheitseinbehalt

    Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventueller Gewährleistungsansprüche einzubehalten ist ausgeschlossen.

  8. Haftung

    Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

    Diese sind:
    EUR 2.000.000, -- für Personenschäden
    EUR 1.000.000, -- für Sachschäden
    EUR 1.000.000, -- für Vermögensschäden
    EUR 1.000.000, -- für Bearbeitungsschäden
    EUR 1.000.000, -- für Schlüsselverlust

  9. Zahlungsbedingungen

    Die Rechnungsstellung für ausgeführte Arbeiten im Rahmen eines Vertrages erfolgt ganzjährig bei vereinbarter Monatspauschale jeweils zum Monatsende. Einmalige Leistungen und Sonderleistungen werden sofort nach Abschluss der Arbeiten aufgrund von Rapportbelegen bzw. Lieferscheinen berechnet. Sämtliche Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 288 BGB, derzeit 8 Prozentpunkte über dem Basiszinsatz nach § 247 BGB, geltend gemacht.

  10. Eigentumsvorbehalt

    Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Firma Junker Gebäudeservice – Am Goldbrunnen 5 – D-97355 Rüdenhausen.

  11. Gerichtsstand

    Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

  12. Datenspeicherung

    Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes ( § 26 BDSG ) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

  13. Teilunwirksamkeit

    Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.